Rechtsprechung
VG Meiningen, 18.02.2009 - 5 K 36/07 Me |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürVwVfG § 53; ThürVwVfG § 54; ThürVwVfG § 62; BGB § 195; BGB § 199
Verwirkung einer Rückforderung; Rückforderung Subvention; Städtebauförderung; Vertrag öffentlich-rechtlich; Verjährung; Verwirkung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung Subvention; Städtebauförderung; Vertrag öffentlichrechtlich; Verjährung; Verwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes …
Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2009 - 5 K 36/07
Die Voraussetzungen einer Verwirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.1996, BVerwGE 102, 33 = NJW 1997, 321 = DVBl. 1997, 363 ) liegen u.a. dann vor, wenn eine Förderung bewilligt und ausgezahlt wird, obwohl allen Beteiligten positiv bewusst ist, dass die eigentlich normierten Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind und sie auch nicht mehr nachträglich geschaffen werden können.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist der Rechtsgedanke der Verwirkung als Unterfall des Grundsatzes von Treu und Glauben auch im öffentlichen Recht anwendbar (vgl. etwa aus neuester Zeit B. v. 29.10.2008, Az.: 2 B 22/08, juris, unter Hinweis auf das Urteil vom 29.08.1996, Az.: 2 C 23/95, BVerwGE 102, 33 = NJW 1997, 321 = DVBl. 1997, 363 und die darin wiederum zitierten weiteren Entscheidungen).
- BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08
Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung …
Auszug aus VG Meiningen, 18.02.2009 - 5 K 36/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist der Rechtsgedanke der Verwirkung als Unterfall des Grundsatzes von Treu und Glauben auch im öffentlichen Recht anwendbar (vgl. etwa aus neuester Zeit B. v. 29.10.2008, Az.: 2 B 22/08, juris, unter Hinweis auf das Urteil vom 29.08.1996, Az.: 2 C 23/95, BVerwGE 102, 33 = NJW 1997, 321 = DVBl. 1997, 363 und die darin wiederum zitierten weiteren Entscheidungen).